Sexualisierte Gewalt

Opfervertretung - Opferanwältin

Betroffene von Gewalt werden häufig als "Opfer" bezeichnet". Damit wird Empathie zum Ausdruck gebracht. Die Bezeichnung als Opfer wird - in anderem Zusammenhang - aber auch genutzt, um Menschen abzuwerten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren, haben in der Tatsituation Ohmacht, Hilflosigkeit, Ausgeliefertsein und Schwäche erlebt. Sie dürfen jedoch keinesfalls auf diese Erfahrung reduziert werden, denn sie sind deshalb nicht zwangsläufig ohnmächtig, hilflos und schwach. Ich bezeichne meine Mandantinnen und Mandanten daher, soweit es sich sprachlich vermeiden lässt, nicht als "Opfer" und mich selbst nicht als "Opferanwältin".

 

 

Vertretung vor und im polizeilichen Ermittlungsverfahren

Die Erstattung einer Strafanzeige wegen sexualisierter oder häuslicher Gewalt setzt in der Regel ein Ermittlungsverfahren in Gang, das von den Betroffenen nicht mehr gestoppt werden kann. Viele Menschen haben deshalb bereits vor der Erstattung einer Anzeige das Bedürfnis informiert zu sein, was in diesem Fall auf sie zu kommt, wie ein Verfahren ablaufen wird und ob das, was sie zur Anzeige bringen möchten, strafbar ist. In Fällen, in denen die Gewalt längere Zeit zurück liegt, möchten die Betroffenen oftmals wissen, ob die Taten mittlerweile verjährt sind. Ich berate deshalb vor der Erstattung einer Strafanzeige und begleite im Ermittlungsverfahren.

  • Beratung vor Erstattung einer Strafanzeige
  • Begleitung zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmungen
  • Akteneinsicht

 

Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Menschen, die von sexueller oder familiärer Gewalt betroffen sind, haben in einem Strafverfahren gegen den Täter die Rolle einer Zeugin / eines Zeugen. Die Rechte von Zeugen im Strafverfahren sind eingeschränkt. Betroffene sexueller und häuslicher Gewalt wollen in einem Strafverfahren meist mehr sein als bloße Zeugen und Zeuginnen. Durch die Erhebung einer Nebenklage erhalten Betroffene zusätzliche Rechte. Mit einer anwaltlichen Vertretung können diese Rechte wirkungsvoll wahrgenommen werden. So kann ich beispielsweise nach Akteneinsicht meine Mandantinnen und Mandanten über den Stand und voraussichtlichen Ablauf des Verfahrens informieren, eigene Beweisanträge stellen, den/die Angeklagte/n, Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige befragen, - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - den Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Aussage außerhalb des Gerichtssaals beantragen und in einem Schlussvortrag die Perspektive der Betroffenen in dem Strafverfahren zu Gehör bringen.

 

Ich vertrete Betroffene sexualisierter Gewalt vor und während eines Strafverfahrens und setze mich dafür ein, dass ihre Interessen und Bedürfnisse  wahr- und ernst genommen und berücksichtigt werden. So soll im Gerichtsverfahren fair und respektvoll mit den Betroffenen umgegangen werden. In dem Verfahren soll klargestellt werden, dass ihnen Unrecht widerfahren und wer dafür verantwortlich ist.

  • Vertretung im Strafverfahren
  • Gewaltschutzverfahren und Schutzanträge
  • Vertretung während der Strafvollstreckung
  • Schmerzensgeldverfahren
  • Opferentschädigung
     

Vertretung gegenüber Institutionen

Menschen, die Gewalt und Missbrauch in kirchlichen Institutionen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohn- und Pflegeeinrichtungen oder in Beratungskontexten erlebt haben, vertrete ich gegenüber den Trägern oder Gremien dieser Einrichtungen.

 

Meine Kompetenz

  • Mitarbeit im Team der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland
  • Mitarbeit im Institut "Strategien gegen sexualisierte Gewalt" (Fortbildung, Beratung, Konzeptentwicklung)
  • Mitglied im Nebenklage e.V.
  • Mitwirkung in drei Untersuchungskommissionen zu sexualisierter Gewalt und schweren Grenzverletzungen in kirchlichen Einrichtungen
  • Externe Ansprechperson an verschiedenen Hochschulen und Sportverbänden zu sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
  • Veröffentlichungen zum Thema Opferschutz und Opferrechte