Gewaltschutz und Familienrecht

Häusliche Gewalt

Für viele Frauen ist das eigene Zuhause der Ort, an dem sie am meisten von Gewalt bedroht sind. Mindestens jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren, die in einer Partnerschaft lebt oder gelebt hat, hat ein- oder auch mehrmals körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch den Beziehungspartner erfahren. Häusliche Gewalt kann in unterschiedlicher Form ausgeübt werden: Es gibt körperliche Gewalt wie Schläge, Tritte oder Schubsen, psychische Gewalt, die sich in Bedrohungen, Beleidigungen, Demütigungen oder Herabwürdigungen zeigen kann, sexualisierte Gewalt oder soziale Gewalt, die beispielsweise durch Kontrolle, Einsperren oder Isolation ausgeübt werden kann.

 

Sich gegen häusliche Gewalt zu wehren ist besonders schwer. Es wird oftmals als beschämend empfunden, mit Außenstehenden über die erlebte Gewalt sprechen zu müssen. In vielen Beziehungen gibt es auch immer wieder Zeiten, in denen sich der Partner besonders aufmerksam und liebevoll verhält. Die Angst vor einer Eskalation der Gewalt im Falle einer Trennung ist hoch.

 

Das Ende einer Beziehung hat meist einen Berg von emotionalen, wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen zur Folge, der unüberwindbar scheint. Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Partner / der ehemaligen Partnerin sind besonders belastend und anstrengend. Dies gilt erst recht, wenn in der Beziehung Gewalt ausgeübt wurde. Ich filtere mit Ihnen die rechtlichen Probleme heraus und unterstütze Sie bei deren Bewältigung. Dabei vertrete ich Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und in notwendigen gerichtlichen Verfahren.

  • Trennung
  • Scheidung
  • Kontakt- und Näherungsverbot
  • Wohnungszuweisung
  • Strafverfahren

Eine langjährige Kooperation mit Fachberatungstellen und Frauenhäusern ermöglicht es mir, Ihnen auch psychosoziale Unterstützung zu vermitteln.

 

Kinder und häusliche Gewalt

In vielen Familien sind Kinder von häuslicher Gewalt betroffen und beeinträchtigt. Sie sind entweder selbst Opfer von Gewalt oder sie werden Zeugen von Gewalt und erleben diese mit. Nach einer Trennung muss geregelt werden, wo die Kinder künftig leben und ob und wie ein Umgang mit dem anderen Elternteil stattfindet. Ich vertrete Sie in Verfahren zur Regelung von

  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht

Meine Kompetenz

  • Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Ständigen Fachkonferenz 2 des DiJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) "Familienrecht und Soziale Dienste"
  • Vorstand des Frauenberatungszentrum e.V., Köln
  • Referentin im Bereich Kindes- und Gewaltschutz (u.a. Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft, Zertifikatskurs "Kinderschutzfachkraft (§8a SGB VIII)" des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz. e.V.)